Inkasso: Wenn Gläubiger ein Inkassobüro beauftragen

Professionelle Schuldeneintreiber, also Inkassounternehmen sind bei Schuldner sehr gefürchtet. Diese helfen dem Gläubiger dabei, seine Forderungen einzubringen. Inkassounternehmen können die Forderungen entweder vor dem Gericht eintreiben, oder eine außergerichtliche Lösung finden. Für das Erbringen dieser Dienstleistung werden Gebühren berechnet.

Inkasso kommt vom italienischen „incasso“, und bedeutet auf Deutsch einkassieren. Das Einziehen einer Geldforderung kann entweder im fremden oder im eigenen Namen geschehen. Kommt ein Schuldner einer Zahlungsaufforderung nicht nach, kann der Gläubiger einen Inkasso Anwalt beauftragen. Gerade für Selbstständige und Unternehmen kann es Existenzbedrohend werden, wenn große Forderungen nicht gezahlt werden. Ein Inkassounternehmen unterstützt sie dabei, die Forderung gegenüber dem Schuldner durchzusetzen.

Der Schuldner befindet sich im Zahlungsverzug, wenn er die Fälligkeit der Forderung von z.b. dem Rechtsanwalt Verkehrsrecht Berlin oder ein anderes Zahlungsziel verpasst hat. In der Regel erhält der Schuldner dann eine Mahnung vom Gläubiger. Reagiert der Gläubiger nicht auf die Mahnung, ist das Inkasso auf verschiedenen Wegen möglich. Entweder handelt der Inkasso-Dienstleister im Auftrag des Gläubigers, oder er kauft die entsprechende Forderung ab und handelt folglich auf eigene Rechnung. Spätestens jetzt sollte der Schuldner reagieren, denn durch das Inkasso werden weitere Kosten entstehen, die vom Schuldner zu tragen sind.

Man unterscheidet zwischen außergerichtlichem und gerichtlichem Inkasso. Ist das außergerichtliche Inkasso nicht erfolgreich, wird das Inkassounternehmen seine Forderung im Mahn- und Vollstreckungsverfahren eintreiben. Das Inkassounternehmen wird aber immer zuerst versuchen, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Sind Mahnungen oder die Kontaktaufnahme mit dem Schuldner nicht erfolgreich, wird im nächsten Schritt ein gerichtliches Mahn- und Vollstreckungsverfahren eingeleitet. Ein Inkasso ist auch ohne Mahnung zulässig. Ist ein Schuldner sofort zur Zahlung verpflichtet, befindet er sich auch sofort und ohne Mahnung im Zahlungsverzug.

Gerade bei unstreitigen Forderungen ist vor Gericht die Erfolgsaussicht sehr hoch. Auf dem gerichtlichen Wege erhält das Inkassounternehmen einem vollstreckbaren Titel gegenüber dem Schuldner. Dieser wird als Vollstreckungsbescheid bezeichnet. Wurde dieser dem Schuldner zugestellt, hat er mit einer Zwangsvollstreckung zu rechnen. In einem solchen Fall bekommt der Schuldner Besuch von einem Gerichtsvollzieher. Einige Inkassounternehmen bieten daneben ein sogenanntes Überwachungsverfahren zum Inkasso an. Auch wenn ein Vollstreckungsbescheid vorliegt, können die Schulden nicht immer gleich eingetrieben werden. Verfügt der Schuldner über kein pfändbares Vermögen, bringt auch eine Zwangsvollstreckung nichts. Allerdings hat der Gläubiger durch den Vollstreckungsbescheid 30 Jahre lang Zeit, um die Forderung einzutreiben. Das bedeutet, Inkasso ist auch nach einem langen Zeitraum noch möglich. In den 30 Jahren überwacht das Inkassounternehmen die Entwicklung des Vermögens bei dem Schuldner. Wurde vom Schuldner eine eidesstaatliche Versicherung abgegeben, ist dies problemlos möglich.

Ein Inkassounternehmen zu beauftragen ist das gute Recht eines Gläubigers. Gesetzlich ist genau geregelt, wie der Gläubiger seine Forderung durchsetzen darf. Bevor jedoch ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird, ist genau zu prüfen, ob die Forderung zu Recht besteht. Handelt es sich nicht um eine unstrittige Forderung, sollte man vorsichtig sein. Schließlich wird der Schuldner auf der Gegenseite auch immer prüfen, ob die Forderung zu Recht besteht. Ist erst einmal das Gerichtsverfahren eingeleitet, entstehen weitere Kosten. Stellt sich dann heraus, dass die Forderung nicht zu Recht besteht, hat der Gläubiger dann diese Kosten zu tragen.